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Baumangel

Grundsätzlich spricht man von einem Baumangel, wenn ein Werk vom Sollzustand abweicht.

Hierzu ist es notwendig, dass wir bei einem Ortstermin das von den beauftragten Firmen hergestellte Werk in Augenschein nehmen und anhand der vor Ort gesammelten Erkenntnisse über die Bauteiluntersuchungen Bauteilmängel den am Bau beteiligten Parteien zuordnen.

In diesem Zusammenhang beraten wir

  • Bauherren
  • Eigentümer von Immobilien
  • Firmen
  • Anwaltskanzleien mit Baurecht

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Tel.: 06293-9279960    
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