Geltungsbereich der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (Bafa) strebt zunächst eine effizientere Nutzung fossiler Brennstoffe an und damit die energetische Verbesserung von Wohngebäuden.
Beratungen hinsichtlich einer energetischen Maßnahme zur Reduzierung des Primärenergiebedarfs sowie des Heizwertes werden diesbezüglich gefördert mit 175.- € je Wohnung und Immobilie.
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